LESERBRIEF ZUM BÜRGERENTSCHEID WOHNANLAGE GARTENSTRASSE IN UNTERPLEICHFELD
Stellungnahme zu den von den Initiatoren vorgebrachten Argumenten
von Winfried Schraut, 2. Bürgermeister der Gemeinde Unterpleichfeld
zur Verfügung gestellt von Redaktion der Dorf-Zeitung
aus Erbshausen-Suzwiesen
Unterpleichfeld
1. Fehlende Transparenz
Selbstverständlich laufen Gespräche mit möglichen Geschäftspartnern zunächst im vertraulichen Rahmen ab, dies ist doch im eigenen beruflichen und privaten Umfeld nicht anders. Sobald die Gründe der Geheimhaltung entfallen, wird die Öffentlichkeit informiert. Was hier auch sehr schnell durch den Bürgermeister am 25.01.22 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung geschah. Tatsächlich sollte schon in der am 25.11.2021 angesetzten, aber wg. der Coronalage abgesagten Bürgerversammlung über das Vorhaben berichtet werden. Dies wird nun am 24.03.2022 nachgeholt.
Darüber hinaus wurde der Familienbeirat wg. der geplanten Verkleinerung des Spielplatzes informiert. Von diesem Gremium gab m. W. keine Einwände zum geplanten Vorhaben.
2. Großer Wohnkomplex / Bebauungsplan
Es ist nach meinem Verständnis sinnvoll, das knappe Gut Baugrund möglichst effizient zu nutzen. Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern (von denen man ggf. 2 auf das Grundstück bringen könnte) deckt die geplante Wohnanlage zumindest einen Teil der Nachfrage für kleine und mittleren Wohnungen ab. Das Gebiet war vor dem Jahr 2000 als Mischgebiet ausgewiesen, und wurden dann im Flächennutzungsplan der Realität angepasst, also auf Wohngebiet geändert. Es war auch geplant den Bebauungsplan aufzuheben, was dann aber nicht umgesetzt wurde. Man hat es also unterlassen diesen zu ändern und dem Flächennutzungsplan anzupassen. Für jegliche weitere Nutzung (außer Feuerwehr) muss ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Und der Bebauungsplan muss sich an der umliegenden Bebauung orientieren (BauGB §34). Es kann dort ergo kein übergroßer Gebäudekomplex vorgesehen/genehmigt werden.
3. Verkleinerung des Spielplatzes
Es ist richtig, dass der Spielplatz nach aktuellem Planungsstand um ca. 150 m² (= 1/6 der Spielplatzfläche) verkleinert werden soll, damit die Zugänglichkeit zur geplanten Wohnanlage gewährleistet wird. Diese Maßnahme wäre aber auch bei anderer Nutzung (z.B. 2 Einfamilienhäuser) notwendig geworden. Natürlich fällt es niemanden im Gemeinderat leicht, diese Verkleinerung mitzutragen. Auch das möglicherweise nötige Fällen von Bäumen tut weh. Um die Einschnitte abzumildern wurden mit Investor vereinbart einen Zugang aus der Gartenstr. offenzuhalten. Ebenso können alle Spielgeräte erhalten werden. Die Größe des Spielplatzes ist lt. den entsprechenden Regelungen auch nach der Verkleinerung mehr als ausreichend.
4. Vorteile für die Allgemeinheit
Dem Investor Donnermann&Partner wurde das Areal in der Gartenstr. zum Verkauf angeboten, da dieser auch eine Tagespflege und Seniorenwohnanlage in der Kirchstraße plant. Nur in der Kombination beider Projekte erhält unsere Gemeinde eine Seniorenwohnanlage mit Betreuung durch den Pflegedienst Nolte, drei für die Gemeindekasse (bis auf die Verbrauchskosten) kostenlos Räume (Sitzungssaal, Trausaal, Archiv), sowie den Verkaufserlös des Grundstücks in der Gartenstraße zum im Baugebiet Seeleite üblichen Preis (Abbruchkosten trägt der Investor zusätzlich).
Die Verwirklichung der Seniorenwohnanlage würde für unsere Gemeinde ein Zugewinn an Lebensqualität insbesondere für unsere Senioren bzw. den pflegenden Angehörigen darstellen.
-Unsere Gemeinde bekäme ohne finanzielle Beteiligung barrierefrei Sitzungs- und Trausaal, welche durch aktuelle Vorschriften gefordert, aber im Rathausgebäude nur mit sehr hohen Kosten verwirklicht werden könnten
-Ca. 400.000€ würden durch den Verkauf des ehem. Feuerwehrgeländes der Gemeindekasse zufließen.
5. Motive der Initiatoren des Bürgerbegehrens
Der Gemeinderat sieht über alle Fraktionsgrenzen hinweg sehr viele Vorteile für die Allgemeinheit, sonst hätte er keinen
Beschluss zum Verkauf an den Investor Donnermann&Partner gefasst. Die gewählten Gemeinderatsmitglieder sind dem Allgemeinwohl verpflichtet, anders als die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Die Initiatoren sind Nachbarn des ehem. Feuerwehrgeländes und wollen schlicht hier keine Veränderung oder Belastungen akzeptieren - Veränderungen und Belastungen, welche jeder andere Bürger am Rande oder an Straßen zu Neubaugebieten oder bei Nachverdichtungen innerorts zu tragen hat. Aus diesen egoistischen Gründen wird gegen die sinnvolle Nachnutzung des Geländes eine Bürgerinitiative gegründet – sicherlich nicht, weil der Spielplatz etwas verkleinert wird.
6. Auswirkungen
Ein Erfolg des Bürgerbegehrens würde die Gemeinde beim Bemühen um den Bau einer Seniorenanlage um Jahre zurückwerfen. Der Haushalt 2022 würde schwer belasten werden; freiwillige Leistungen wie Zuschüsse für Vereine, Anschaffungen für Feuerwehren oder Kindergärten wären nicht im geplanten Umfang finanzierbar.
Winfried Schraut, 2. Bürgermeister der Gemeinde Unterpleichfeld