• 09.04.2022 • 0:11 Uhr

Leserbrief zum Bürgerentscheid Wohnanlage Gartenstrasse in Unterpleichfeld

Wer die halbe Wahrheit sagt, hat noch nicht gelogen

von Thomas Bäumel

zur Verfügung gestellt von Redaktion der Dorf-Zeitung
aus Erbshausen-Suzwiesen
Leserbriefe
Unterpleichfeld Menschen für eine gute Sache begeistern ist das eine, aber Mitbürger unter Vortäuschung falscher Tat­sachen vor seinen Karren zu spannen, ist etwas ganz anderes. Ich finde es gut, in einem Land zu leben, das den Bürgern die Möglichkeit gibt, ihre Meinung frei zu äußern und sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Wenn ich als Bürger mit einer Entscheidung des Gemeinderats nicht einverstanden bin, kann ich über ein Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid anstreben, bei dem festgestellt wird, ob die Mehrheit der Bürger meine Meinung teilen und damit die Entscheidung des Gremiums aufgehoben wird oder meine Meinung eben nicht der der Mehrheit entspricht. (…) Wenn jetzt aber die Initiatoren in ihrem Bemühen, Bürger von ihrer Sache zu überzeugen, anfangen die Wahrheit zu verdrehen und sogar zum Mittel der Verleumdung und der Rufschädigung greifen, ist der Bogen eindeutig überspannt! In dem Leserbrief der Initiatoren des Bürgerentscheids wird mir vorgeworfen, den Gemeinderat falsche Informationen vorgelegt zu haben, woraufhin die Mitglieder des Gemeinderats eine falsche Entscheidung getroffen haben. Die Aussagen zum Bebauungsplan, auf den sich die Initiatoren berufen sind zwar inhaltlich korrekt wiedergegeben aber die Schreiber vergessen leider zu erwähnen, dass die Informationen seit Ende 2000 überholt sind. Bereits 1992 hat das Landratsamt der Gemeinde mit einem Schreiben mitgeteilt, dass der Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ teilnichtig ist. D.h. dass Teile des Bebauungsplans ungültig sind und nicht mehr angewendet werden dürfen. Am 18.05.1994 beschloss der Gemeinderat einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. In solch einem Plan legt eine Gemeinde fest, wo in ihrem Gebiet Flächen für Landwirtschaft, Wald oder für Bebauung vorgesehen wird. Bei der Bebauung wiederum werden Bereiche für Gewerbe, Mischgebiete und Wohngebiete festgelegt. Da im Bereich zwischen Garten- und Ölbergstraße nur Wohnhäuser errichtet wurden, hat man diesen Bereich von einem beschränkt nutzbaren Dorfgebiet (MDb) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt. Bei dieser Änderung wurde auch das Grundstück Gartenstraße 12, auf dem sich das ehemalige Feuerwehrgebäude befindet, in ein Sondernutzungsgebiet für Feuerwehr umgewidmet. Der Flächennutzungsplan wurde am 24.11.2000 vom Landratsamt genehmigt und trat, nach Veröffentlichung, im Dezember 2000 in Kraft. Damit der Bebauungsplan wieder mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmt, wollte die Gemeinde den B-Plan ändern. Dies fiel leider in eine Zeit, in der die Gemeinde alte Bebauungspläne aufhob, da man der Meinung war, diese nicht mehr zu brauchen, denn die Bebauung in diesen Gebieten war abgeschlossen. So sollte auch der B-Plan „Hinter den Gärten“ aufgehoben werden. Als man im Laufe der Zeit feststellte, dass es doch keine so gute Idee war Bebauungspläne aufzuheben, hat man davon Abstand genommen diesen B-Plan aufzuheben. Es wurde im Anschluss aber unterlassen, die noch immer notwendige Anpassung an den Flächennutzungsplan durchzuführen. In dem Leserbrief haben die Initiatoren ihre Maske fallen lassen: Eigentlich geht es ihnen nur darum ihre Aussicht zu behalten. Sie haben Angst, dass ihnen jemand in ihr Grundstück schaut. Damit bekommt man aber keine Unterschriften für ein Bürgerbegehren zusammen, also muss ein Vorwand her. Wer nämlich durch die Gartenstraße und die angrenzenden Straßen spaziert wird feststellen, dass dort bereits seit Jahrzenten Mehrparteienhäuser mit zwei Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss mit einer Höhe von bis zu neun Metern stehen, die bisher keinen gestört haben. Nichts anderes plant der Investor auf dem Grundstück auch: Zwei Geschosse und ein zurück gesetztes Dachgeschoss. Weiter bleibt unerwähnt, dass der Investor die Bedenken der Bürgerinitiative aufgegriffen hat und die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage derart abgeändert hat, dass der Rutschenhügel des Spielplatzes erhalten bleibt und sich nur noch dessen Standort geringfügig verschiebt. Von der Gemeinde wird ein zusätzlicher Spielplatz mit ca. 1.500 m² neu angelegt. Dieser ist von der Gartenstraße aus fußläufig in kurzer Zeit gut zu erreichen. Verwundert war ich auch über das Argument, dass die Spielplätze in Unterpleichfeld verteilt sind. Es ist doch gerade sinnvoll Spielplätze in allen Ortsteilen zu unterhalten, damit die Wege für alle Kinder möglichst kurz bleiben. Dass dadurch nicht alle Spielplätze für alle Bürger gleichschnell erreichbar sind, liegt in der Natur der Sache. Ich kenne keine Gemeinde die alle Spielplätze im Umkreis von 200 Metern hat. Ich kenne aber viele Gemeinden die wesentlich weniger Spielplätze anbieten als Unterpleichfeld. Offen und ehrlich sieht für mich anders aus. Bisher war keiner der Initiatoren im Rathaus und hat sich nach den konkreten Plänen für das Grundstück in der Gartenstraße erkundigt. Nicht ein konstruktiver Vorschlag wurde von ihrer Seite aus gemacht. Niemals wurde angefragt, ob man zusammen mit dem Investor über das Projekt reden könnte. Bei dem Vorhaben geht es darum für unterpleichfelder Bürger Wohnraum im Ort zu schaffen. Der Gemeinderat will die Umwelt entlasten, in dem durch den Bau keine weiteren Flächen versiegelt werden. Für die Initiatoren scheint aber das St.-Florians-Prinzip zu gelten. Umweltschutz und Nachverdichtung sind wichtig und gut, solange es nicht vor meiner Haustüre ist. Bei all den Halbwahrheiten ist es nur zum Schmunzeln, dass die Initiatoren, vor lauter wettern gegen das Projekt, sogar den Namen ihres Bürgerbegehrens vergessen haben und diesen in ihrem Leserbrief falsch angeben. Thomas Bäumel

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